Weitere Versandinformationen
Liebe Kundin, lieber Kunde,
bei Marlix legen wir höchsten Wert auf einen zuverlässigen Versand Ihrer Bestellung.
Unser Versand
Weitere Informationen zum Versand, Versandkosten sowie Lieferfristen
finden Sie unter https://marlix24.com/zahlung-und-versand
Lieferhinweise
Unsere Versandpartner
Um Ihnen eine schnelle und auf Ihre Artikel abgestimmte Lieferung zu ermöglichen, arbeiten wir mit verschiedenen Versandpartnern zusammen. Nicht alle Versandunternehmen sind auf unserer Website vermerkt, da je nach bestelltem Artikel unterschiedliche Unternehmen zuständig sind.
Grundsätzlich sind DPD und DHL für Paketversand und weitere Speditionen für Möbelstücke zuständig. Um Ihre Wunsch-Artikel deutschlandweit zu liefern, kooperieren wir mit weiteren Partnerspeditionen im Verband der genannten Unternehmen. So stellen wir sicher, dass Ihre Lieferung nicht nur schnell, sondern auch sicher bei Ihnen ankommt.
Bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer
Unsere LKW-Fahrer benötigen Ihre Telefonnummer, um einen Liefertermin mit Ihnen zu vereinbaren. Möglicherweise haben sie auch Rückfragen. Bitte geben Sie Ihre Nummer unbedingt im Bestellformular an und achten Sie darauf, dass keine Zahlen vertauscht wurden.
Bitte seien Sie bei der Lieferung vor Ort
Unsere Lieferugen sind in der Regel sehr groß und können nicht einfach beim Nachbarn abgegeben werden. Es mag merkwürdig klingen, aber es ist schon vorgekommen: Die Lieferung stand vor der Tür, aber niemand war zu Hause! Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei der Lieferung anwesend sind, um die Ware in Empfang zu nehmen.
Bitte überprüfen Sie die Straßenzugänglichkeit für LKWs
Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Straße von einem LKW befahren werden kann. Ein 40-Tonner misst beispielsweise 4 m x 18 m x 2,5 m. Stellen Sie sicher, dass Ihre Straße über eine belastbare Zufahrt, Haltemöglichkeit und Entlademöglichkeit verfügt, wenn Sie Waren bestellen, die mit einem solchen Fahrzeug geliefert werden. Die Spedition kann Ihnen hierzu weitere Informationen geben. Es empfiehlt sich, die Spedition im Voraus zu informieren, wenn Ihre Straße sehr eng ist! Als Faustregel für die Rangierfläche sollten Sie etwa 2,5 m LKW-Breite plus die Länge der größten Verpackungseinheit (Kolli) plus 1 m Rangierbreite einplanen. Das ergibt etwa 5-8 Meter.
Wir liefern bis zur Bordsteinkante
Grundsätzlich liefert die Spedition bis zur Bordsteinkante. Die Ware wird nicht auf das Grundstück, ins Haus oder in einen bestimmten Raum transportiert. Da die Fahrer in der Regel einen straffen Zeitplan haben, sind sie nicht darauf eingestellt, die Ware weiter zu transportieren. Stellen Sie bitte sicher, dass vor Ort Hilfskräfte vorhanden sind, die Ihnen beim Transport helfen. Andernfalls stehen Sie möglicherweise alleine da.
Bitte überprüfen Sie die erhaltene Ware
Es kann vorkommen, dass die Ware während des Transports beschädigt wird. Überprüfen Sie daher bitte bei der Lieferung die Vollständigkeit und Unversehrtheit Ihrer Bestellung. Jegliche Schäden sollten Sie beim Übergeben auf dem Lieferschein für die Spedition vermerken.
Leider gibt es Einschränkungen
Wir tun unser Bestes, um Ihnen alles zu ermöglichen. Es gibt jedoch einige Herausforderungen, bei denen wir leider passen müssen. Wir können keine Lieferung durchführen, wenn:
- die Ein- und Ausfahrt, das Halten oder die Entladung des LKWs nicht möglich sind
- Straßen zugeparkt sind oder in sehr engen Kurven und Biegungen liegen
- die Zufahrt mit einem Stapler von der letzten Haltemöglichkeit des LKWs bis zur Lieferadresse mehr als etwa 100 m beträgt
- bei Stapleranfahrt die Zufahrtsstraße nicht mindestens 50 cm breiter ist als die Ware lang
- die Zufahrt für Sattel- oder Hängerzüge gesperrt ist
- eine sichere Entladearbeit für den Fahrer nicht gewährleistet ist, beispielsweise bei Überquerung einer vielbefahrenen oder kurvenreichen Hauptstraße
- das Lieferziel auf einer Insel liegt
- Nachträgliche Lieferadressänderungen durch den Kunden werden nicht berücksichtigt. Sobald die Ware an die Spedition übergeben wurde, ist eine Änderung der Lieferadresse nicht mehr möglich.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
- Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.